Rahmenvereinbarung

incaseof.law GmbH

PRÄAMBEL

Die incaseof.law GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet nach österreichischem Recht mit Sitz in Wien und der Geschäftsanschrift 1010 Wien, Rathausstraße 21/13, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien unter der FN 505409 z, (**ICO**), hat eine Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) entwickelt und als Online-Plattform (die **ICO Plattform**) bereitgestellt, auf der Unternehmen ihre Rechtsprobleme von einem für die Bearbeitung des jeweiligen Rechtsfalles spezialisierten Rechtsanwalt lösen lassen können.

Die ICO Plattform hat hierfür eine Vielzahl an österreichischen Rechtsanwälten als Partner (die **Partner RA**), die Expertise in unterschiedlichen Rechtsbereichen besitzen. Die ICO Plattform identifiziert sodann für auf der ICO Plattform registrierte Unternehmen (die **ICO Kunden**), den für die konkrete rechtliche Fragestellung geeigneten Partner RA.

Zudem unterstützt die ICO Plattform ICO Kunden dabei, das konkrete Rechtsproblem präzise zu definieren und zu formulieren. Dies resultiert in einer Effizienz- und Produktivitätssteigerung für Partner RA und damit einer Kostenreduktion für ICO Kunden.

Der Kunde ist interessiert, die ICO Plattform von ICO zu nutzen und ICO ist interessiert, dem Kunden die ICO Plattform zur Verfügung zu stellen. Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen der Nutzung der ICO Plattform durch den Kunden.

DEFINITIONEN

Für diesen Vertrag gelten folgende Definitionen:

  1. Anfrage: hat die diesem Begriff in Punkt 3.1 gegebene Bedeutung
  2. Bankarbeitstag: meint einen Tag, außer Samstag und Sonntag, an dem Banken in Österreich für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind
  3. Beratungsvertrag: meint den auf Basis der Vollmacht abgeschlossenen Vertrag zwischen Kunden und Partner RA für Rechtsberatungsleistungen
  4. ICO: hat die diesem Begriff in Präambel 1.1 gegebene Bedeutung
  5. ICO Kunden: hat die diesem Begriff in Präambel 1.2 gegebene Bedeutung
  6. ICO Plattform: hat die diesem Begriff in Präambel 1.1 gegebene Bedeutung
  7. Parteien und Partei: hmeint ICO und Kunde, sowie jeden einzeln Partner RA: hat die diesem Begriff in Präambel 1.2 gegebene Bedeutung
  8. und
  9. Vollmacht: meint die vom Partner RA zur Verfügung gestellte Rechtsanwaltsvollmacht, welche die Bedingungen des Tätigwerdens des Partner RA für den Kunden festsetzt und dem Beratungsvertrag zugrunde liegt.

NUTZUNG DER ICO PLATTFORM

1. Der Kunde stimmt hiermit seiner Registrierung auf der ICO Plattform zu.

2. ICO stellt dem Kunden die ICO Plattform für (i) die Eingabe einer konkreten rechtlichen Anfrage (die **Anfrage**), (ii) die Identifikation eines für die Anfrage geeigneten Partner RA, und (iii) die Kommunikation des Kunden mit dem Partner RA zur Verfügung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass weder ICO noch die ICO Plattform Rechtsberatung anbietet.

3. Der Kunde erhält durch die ICO Plattform eine Empfehlung für einen oder mehrere für die Anfrage geeigneten Partner RA. ICO hat keinen direkten Einfluss auf den oder die insofern identifizierten Partner RA, sondern ist lediglich für die Festsetzung der Kriterien, auf Basis derer die ICO Plattform diese Auswahl trifft, verantwortlich. Dem Kunden ist bewusst, dass dritte Personen andere Kriterien für die Auswahl ansetzen oder anwendbare Kriterien anders gewichten könnten, was in Folge zu einer anderen Empfehlung führen könnte. Eine Haftung der ICO für Auswahlverschulden wird demnach explizit ausgeschlossen.

4. Der oder die dem Kunden durch die ICO Plattform empfohlenen Partner RA sind vom Kunden durch Eingabe auf der ICO Plattform zu bestätigen. Der oder die insofern bestätigten Partner RA werden dem Kunden (über die ICO Plattform) binnen 24 Stunden (ausgenommen im Zeitraum von Freitag, 18.00 Uhr, bis zum darauffolgenden Montag, 8.00 Uhr, sowie von 18.00 Uhr am Vorabend gesetzlicher Feiertage bis 8.00 Uhr am auf einen solchen gesetzlichen Feiertag folgenden Bankarbeitstag; während diesen Zeiträumen ist der Fristlauf unterbrochen bzw. beginnt danach zur Gänze zu laufen, falls der Beginn des Fristlaufs in einen solchen Zeitraum fällt) nach Bestätigung entweder (i) erklären, dass sie kein Angebot für die rechtliche Beratungsleistung stellen werden, oder (ii) ein Angebot für die rechtliche Beratungsleistung sowie eine Vollmacht bereitstellen. Das vom Kunden erhaltene Angebot versteht sich immer vorbehaltlich einer für den Partner RA zufriedenstellenden Konflikt- und Geldwäscheprüfung.

5. Für den Fall der Annahme des Angebots durch den Kunden werden Beratungsleistungen des Partner RA für den Kunden ausschließlich auf Basis der Vollmacht durchgeführt, wobei der insofern abgeschlossene Beratungsvertrag ausschließlich zwischen Kunden und Partner RA zustande kommt. Der Kunde stimmt zu, dass jegliche Haftung von ICO aus einem solchen Vertrag, insbesondere eine Haftung für eine etwaige Rechtsberatung durch den Partner RA, ausgeschlossen ist.

6. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Kommunikation mit dem Partner RA ausschließlich über die ICO Plattform zu führen.

ENTGELT

1. Die Leistungen der ICO und die Nutzung der ICO Plattform sind für den Kunden unter diesem Vertrag kostenlos.

2. Die auf der ICO Plattform für gewisse Rechtsberatungsleistungen der Partner RA zugewiesenen Honorare sind indikativ und für den Partner RA nicht bindend. Es kommt ausschließlich jenes Honorar zur Anwendung, das zwischen dem Partner RA und dem Kunden im Rahmen des Beratungsvertrags vereinbart wurde.

3. Der Partner RA wird dem Kunden Leistungen entsprechend den Bestimmungen des Beratungsvertrags in Form einer Honorarnote in Rechnung stellen. Die Honorarnote wird dem Kunden durch ICO mittels der ICO Plattform übermittelt. Der Honorarbetrag laut Honorarnote ist innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen auf das auf der Honorarnote angegebene Bankkonto an den Partner RA zu bezahlen.

4. Rechtsberatungsleistungen eines Partner RA an einen Kunden, der diesem gemäß Punkt 3.2 empfohlen wurde, sind immer, somit auch nach Kündigung dieses Vertrags durch den Kunden, über die ICO Plattform gemäß Punkt 4.3 abzurechnen.

RECHTE UND PFLICHTEN VON ICO

1. Österreichische Rechtsanwälte sind aufgrund standesrechtlicher Regelungen zu Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung verpflichtet, von zukünftigen Mandanten gewisse Informationen einzuholen. Die ICO hat sich gegenüber den Partner RA bereit erklärt, diese Informationsbeschaffung für ihre Partner RA zu übernehmen. Etwaige von ICO vom Kunden insofern abgefragte Informationen werden ausschließlich zum Zwecke der Einhaltung der genannten standesrechtlichen Bestimmungen abgefragt, gesammelt und verarbeitet. Der Kunde berechtigt hiermit ICO, die insofern gesammelten Informationen für diese Zwecke zu verarbeiten und dem Partner RA zur Verfügung zu stellen.

2. Die Haftung von ICO gegenüber dem Kunden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. ICO übernimmt insbesondere keine Gewähr für:

1. die Rechtzeitigkeit, Vollständigkeit oder Richtigkeit der vom Partner RA übermittelten Informationen oder Dokumente

2. die vom Partner RA erbrachte Beratungsleistung und empfohlenen Vorgehensweisen

3. die Richtigkeit der vom Partner RA vorgenommenen Abrechnung und der daraus resultierenden Honorarnote

4. eine bestimmte Funktionalität der ICO Plattform und

5. einen Schutz von Daten über den im jeweiligen Zeitpunkt angemessenen Stand der Technik.

DATENSCHUTZ

1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass ICO dessen Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer an einen oder mehrere Partner-RA übermittelt. Zudem erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass ICO den vom Kunden übermittelten Sachverhalt mithilfe der ICO Plattform sachlich-juristisch analysiert und strukturiert aufbereitet an Partner RA weiterleitet.

2. Der Kunde stimmt zu, dass ICO vom Kunden erhaltene Daten an Partner RA in der Absicht zur Verfügung stellt, eine vertragliche Beziehung mit einem Partner RA anzubahnen und diesen Vertrag dadurch zu erfüllen.

WIRKSAMKEIT UND LAUFZEIT

1. Der Vertrag ist ab dem Tag der beidseitigen Unterfertigung durch die Parteien wirksam.

2. Der Vertrag gilt auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Parteien jeweils unter Einhaltung einer Frist von einem (1) Monat mit Wirkung zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.

3. Der Vertrag kann von ICO mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung etwaiger Fristen gekündigt werden, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.

SCHLUSSBESTIMMUNG

1. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, soweit nicht nach zwingendem Recht eine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

2. Dieser Vertrag und alle Urkunden, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, enthalten abschließend alle Vereinbarungen, die sich auf den Vertragsgegenstand beziehen. Allfällig frühere in diesem Zusammenhang getroffene Absprachen und Vereinbarungen der Parteien, mögen diese schriftlich oder mündlich zustande gekommen sein, treten hiermit außer Kraft.

3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist als durch diejenige Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Hinblick auf etwaige Regelungslücken.

4. Die Parteien stimmen überein, dass dieser Vertrag und alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf) dem Recht der Republik Österreich unterliegen und nach Maßgabe des österreichischen Rechts auszulegen und durchzusetzen sind. Für alle Rechtsstreitigkeiten zwischen den Parteien aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag vereinbaren die Parteien, soweit dies rechtlich zulässig ist, das zuständige Gericht Innere Stadt Wien als ausschließlichen Gerichtsstand.